Dramatischer Rückgang der geförderten Existenzgründungen
Österreich und Deutschland haben staatlich gefördert eine Bilanzierungsmethodik für die "soft assets" entwickelt. Das intellektuelle Kapital soll erfasst werden. Dabei ist das Wortbestandteil "Bilanz" zwar griffig, aber wohl eher missverständlich.
Das wird zum Teil daran liegen, dass Unternehmensgründungen vorgezogen wurden auf Zeitpunkte, zu denen noch ein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss bestand.
Ob der andere Teil ausschließlich darauf zurück zu führen ist, dass vorgelegte Anträge durch die Arbeitsagenturen gründlicher geprüft werden als bisher, darf allerdings bezweifelt werden. Vielmehr ist davon zu hören, dass Bearbeiter der Arbeitsagenturen Gründungswilligen bereits die Herausgabe der Antragsformulare verweigern. Damit werden Anträge bereits abgelehnt, bevor sie gestellt und geprüft wurden.
Die Ablehnung des Gründungszuschusses hat auch weitergehende Folgen: Der 90%-ige Zuschuss im Rahmen des Gründercoaching kann nicht gewährt werden. Arbeitslosen Existenzgründern bleibt damit ein weiteres Förderinstrument zur Anschubfinanzierung verschlossen, obwohl dieses nach überwiegender Einschätzung in der Vergangenheit durchgängig positive Wirkungen zeigte.
Es bleibt abzuwarten, ob die gesetzlichen Regelungen und der Umgang damit in sinnvoller Weise „nachjustiert“ werden.
Für Existenzgründer erfordert die aktuelle Situation ein anderes Verhalten. So sollten sie heute möglichst schon vor dem ersten Gespräch mit der Arbeitsagentur einen kompetenten Berater aufsuchen, vom ihm Rat einholen und die erfolgversprechendste Vorgehensweise zum Start in die Selbständigkeit mit ihm besprechen.