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Der Hauptirrtum bei einer Darlehensbeantragung

Welche Irrtümer gibt es bei der Darlehensbeantragung?
eingestellt von P. Müller am 27.01.2012 um 16:18

Ein weit verbreiteter Irrtum bei der Beantragung von Krediten durch Unternehmer oder Unternehmen ist die  Annahme, dass die Stellung von Sicherheiten einziges Kriterium für eine Finanzierungszusage sei.

Die Verärgerung ist meist groß, wenn Immobilien, Versicherungen und weitere Vermögensgegenstände sowie solvente Bürgen in scheinbar ausreichendem Umfang und Zahl zur Verfügung stehen und dem Kreditnehmer trotzdem eine Absage erteilt wird. So sind

  • Grundschulden oder Hypotheken,
  • Eigentumsvorbehalte oder ähnliche Sicherungen, z.B. Sicherungsabtretung von Forderungen und
  • selbstschuldnerische Bürgschaften oder Garantien solventer Bürgen

zwar wichtige, aber nicht die einzigen Grundelemente der Finanzierungsstrategie potentieller Kapitalgeber. Es ist leicht nachvollziehbar, dass für eine Bank kein Interesse daran besteht, permanent und in großem Umfang notleidende Kredite durch die Liquidierung von Sicherheiten zu heilen. Daher muss die Stellung von Sicherheiten immer im Kontext mit anderen Kriterien gesehen werden. Für eine Finanzierungsentscheidung sind

  • ein schlüssiges und erfolgversprechendes Unternehmens- und Investitionskonzept mit realistischen Umsatz- und Ertragsprognosen
  • eine gesicherte Marktposition bzw. fundierte Markteintrittsstrategie
  • die Unternehmerpersönlichkeit und geeignetes Personal

ebenso wichtig. Nur dadurch kann der Nachweis angetreten werden, dass das Unternehmen voraussichtlich in der Lage sein wird, die zu finanzierenden Maßnahmen erfolgreich abzuschließen und die Zins- und Tilgungsverpflichtungen für die zu gewährenden Darlehen zu erfüllen.
Die Fremdkapitalakquise erfordert daher eine gründliche und kompetente Begleitung durch einen kompetenten Berater.

(c) Peter Müller